Schaden am Mietwagen: was tun? Der komplette Ratgeber

von Martin
Schaden am Mietwagen entdeckt - Hand untersucht Kratzer an weißem Mietfahrzeug auf dem Parkplatz

Ein Kratzer im Lack, eine Delle in der Tür oder ein Steinschlag in der Windschutzscheibe. Ein Schaden am Mietwagen ist schnell passiert und sorgt bei vielen Mietern für Panik. Die gute Nachricht: Wer richtig vorgeht, schützt sich vor überhöhten Forderungen und unnötigen Kosten. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du bei einem Schaden am Mietwagen wissen musst: von den Sofortmaßnahmen über Versicherungsfragen bis hin zu deinen Rechten bei nachträglichen Schadensforderungen.

Infografik: 7 Sofortmaßnahmen nach einem Mietwagen-Unfall – Schritt-für-Schritt auf Deutsch

Schaden entdeckt: Sofortmaßnahmen Schritt für Schritt

Wenn ein Schaden am Mietwagen auftritt, egal ob Unfall, Parkrempler oder entdeckter Kratzer, kommt es auf das richtige Vorgehen an:

Bei einem Unfall

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen
  2. Erste Hilfe leisten und bei Verletzungen den Notruf 112 wählen
  3. Polizei verständigen: Auch bei kleinen Schäden empfehlenswert, denn viele Vermieter setzen das voraus
  4. Alles dokumentieren: Fotos vom Unfallort, allen Schäden und beteiligten Fahrzeugen machen
  5. Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Liegt in der Regel im Handschuhfach des Mietwagens
  6. Kontaktdaten austauschen: Namen, Adressen und Versicherungsdaten aller Beteiligten notieren, Zeugen festhalten
  7. Vermieter informieren: Über die Notfallnummer im Mietvertrag den Schaden melden

Wichtig: Unterschreibe am Unfallort keine Schulderklärung. Eine solche Erklärung kann später gegen dich verwendet werden, auch wenn die Schuldfrage noch gar nicht geklärt ist.

Bei einem Parkschaden oder Kratzer

  1. Den Schaden sofort fotografieren, am besten mit Umgebung und aus mehreren Winkeln
  2. Falls ein Verursacher erkennbar ist, dessen Daten notieren
  3. Den Vermieter zeitnah kontaktieren und den Schaden melden
  4. Lass das Fahrzeug nicht eigenmächtig reparieren
Mietwagen bei Übernahme dokumentieren - Mann fotografiert Fahrzeugzustand mit Smartphone auf dem Parkplatz der Mietwagenstation

Dokumentation ist alles: Checkliste für Übernahme und Rückgabe

Der beste Schutz vor unberechtigten Schadensforderungen ist eine lückenlose Dokumentation. Das gilt sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe des Mietwagens.

Checkliste bei der Fahrzeugübernahme

  • Fahrzeug bei Tageslicht von allen Seiten inspizieren
  • Jeden vorhandenen Schaden (auch kleine Kratzer) auf dem Übergabeprotokoll vermerken lassen
  • Fotos und Videos vom gesamten Fahrzeug machen (mit Zeitstempel!)
  • Auch Innenraum, Felgen, Dach und Unterboden prüfen
  • Kilometerstand und Tankfüllstand fotografieren
  • Das Übergabeprotokoll erst nach gründlicher Prüfung unterschreiben

Checkliste bei der Fahrzeugrückgabe

  • Erneut Fotos und Videos vom Fahrzeug machen, im gleichen Umfang wie bei der Übernahme
  • Kilometerstand und Tankfüllstand dokumentieren
  • Eine schriftliche Bestätigung der schadensfreien Rückgabe anfordern
  • Alle Tankbelege aufbewahren
  • Rückgabeprotokoll nur unterschreiben, wenn du damit einverstanden bist

Das Übernahme-Video ist im Streitfall oft der entscheidende Beweis. Wer zeigen kann, dass ein beanstandeter Schaden bereits bei Übernahme vorhanden war, hat eine sehr starke Position.

Mietwagen-Versicherungen: Welcher Schutz greift wann?

Das Versicherungsthema ist bei Mietwagen besonders komplex. Hier der Überblick über die verschiedenen Versicherungsarten und ihren Schutzumfang:

Haftpflichtversicherung (obligatorisch)

Jeder Mietwagen ist gesetzlich haftpflichtversichert. Diese Versicherung deckt Schäden an Dritten ab, also an anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind damit nicht abgedeckt. Achte auf eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.

Vollkaskoversicherung (CDW) mit Selbstbeteiligung

Die Vollkasko ist die wichtigste Zusatzversicherung für Mietwagen. Sie deckt Schäden am Mietfahrzeug ab, allerdings meist mit einer Selbstbeteiligung von 300 bis 2.500 Euro, abhängig von Anbieter und Fahrzeugklasse.

Achtung: Bei einigen Anbietern ist die Vollkasko nicht automatisch enthalten. Ohne Vollkasko haftest du im Schadensfall mit dem vollen Fahrzeugwert. Das können leicht 20.000 bis 50.000 Euro sein.

Was die Vollkasko typischerweise NICHT abdeckt

SchadensartStandardmäßig versichert?Tipp
Kratzer & Dellen (außen)Ja, mit SelbstbeteiligungCDW ohne SB buchen
Glasschäden (Windschutzscheibe)Oft nichtGlasversicherung prüfen
ReifenschädenOft nichtReifenversicherung prüfen
UnterbodenschädenNeinUnbefestigte Straßen meiden
DachschädenNeinDurchfahrtshöhen beachten
InnenraumschädenNeinVorsicht mit Getränken & Zigaretten
SchlüsselverlustNeinSchlüssel immer sicher verwahren
FalschbetankungNeinKraftstoffart immer prüfen

Vollkasko ohne Selbstbeteiligung

Die sicherste Option: Bei einem Schaden zahlst du nichts. Dafür sind die Kosten deutlich höher. Beim Vermieter werden schnell über 20 Euro pro Tag fällig. Es gibt allerdings deutlich günstigere Alternativen über externe Versicherungsanbieter.

Selbstbeteiligung reduzieren und bares Geld sparen

Die Selbstbeteiligung beim Vermieter auf null zu reduzieren, kann schnell teuer werden. Externe Anbieter bieten deutlich günstigere Alternativen. Die Versicherung erstattet im Schadensfall die gezahlte Selbstbeteiligung zurück.

Voraussetzung: Du musst beim Vermieter eine Vollkaskoversicherung (CDW) abgeschlossen haben. Ohne diese Grundversicherung nützt die externe Selbstbeteiligungsversicherung nichts.

Anbieter im Vergleich

AnbieterKosten pro TagMax. ErstattungBesonderheit
Verias24ab 5,40 €1.000–5.000 €Günstigster Tagestarif
HanseMerkurab 7,90 €bis 2.500 €Kein Fahrzeugwert-Limit
Ergo6–7,50 €2.000–5.000 €Bekannter Versicherer
LVMab 5,49 €bis 2.000 €Solide Standardabdeckung

Für Vielmieter gibt es besonders attraktive Jahrespolicen. Bereits ab etwa 10 bis 12 Miettagen pro Jahr lohnt sich ein Jahresschutz gegenüber der Einzelabsicherung pro Tag. Einen ausführlichen Vergleich der gängigsten Mietwagen-Versicherungen findest du in unserem Vergleich von Mietwagen-Versicherungen ohne Selbstbehalt.

Kreditkarten mit inkludierter Mietwagen-Vollkasko

Einige Premium-Kreditkarten bieten eine integrierte Mietwagen-Vollkaskoversicherung als Kartenleistung. Die Schadenregulierung läuft in der Regel über spezialisierte Dienstleister und ist oft innerhalb weniger Werktage erledigt. Vor der Reise solltest du allerdings genau prüfen, welche Bedingungen gelten: Manche Karten setzen voraus, dass der Mietwagen mit der jeweiligen Karte bezahlt wurde, und nicht alle Fahrzeugkategorien sind abgedeckt.

Mietwagen falsch getankt - Diesel-Zapfpistole steckt im Tankstutzen eines Mietfahrzeugs an der Tankstelle

Mietwagen falsch getankt: Ein teurer Sonderfall

Falschbetankung gehört zu den kostspieligsten Fehlern, die bei einem Mietwagen passieren können. Und das Schlimmste: Die Vollkaskoversicherung greift hier nicht.

Benzin in Diesel: Der schlimmste Fall

Diesel dient im Motor auch als Schmiermittel. Benzin hat diese Eigenschaft nicht. Die Folgen: Schäden an der Hochdruckpumpe, den Einspritzdüsen und im schlimmsten Fall am gesamten Einspritzsystem. Die Reparaturkosten können 5.000 bis 15.000 Euro und mehr betragen.

Diesel in Benziner

Hier drohen Schäden am Katalysator und den Lambdasonden. Der Motor stottert und bleibt in der Regel stehen. Die Kosten sind etwas geringer als im umgekehrten Fall, aber immer noch erheblich.

Sofortmaßnahmen bei Falschbetankung

  1. Motor NICHT starten! Wenn du den Fehler noch an der Tankstelle bemerkst, lass den Schlüssel stecken, wo er ist
  2. Tankstellenpersonal informieren, denn einige Tankstellen haben Abpumpequipment
  3. Falls du bereits losgefahren bist: sofort anhalten und Motor ausschalten
  4. Pannenhilfe rufen. Nicht selbst zur Werkstatt fahren, das verschlimmert den Schaden
  5. Vermieter kontaktieren und den Vorfall melden

Warum die Vollkasko nicht zahlt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az.: IV ZR 322/02), dass Falschbetankung ein Betriebsschaden ist und kein Unfallschaden. Damit fällt sie nicht unter den Schutz der Kaskoversicherung. Die Kosten trägt der Mieter vollständig selbst.

Typische Kosten bei Falschbetankung

SzenarioGeschätzte Kosten
Nur Abpumpen (Motor nicht gestartet)200–500 €
Abpumpen + Systemreinigung500–2.000 €
Motorschaden (Benzin in Diesel)5.000–15.000 €

Tipp: Die Dieselzapfpistole ist bauartbedingt dicker als die Öffnung eines Benzintanks. Wenn die Zapfpistole nicht problemlos in den Tank passt, stimmt etwas nicht. Sofort stoppen! Prüfe im Zweifel den Tankdeckel und den Fahrzeugschein, auf dem die Kraftstoffart vermerkt ist.

Nachträgliche Schadensforderung vom Mietwagen-Vermieter - Mann liest besorgt einen Brief mit Schadensforderung

Nachträgliche Schadensforderung erhalten: Was tun?

Du hast den Mietwagen zurückgegeben und Wochen später kommt ein Brief mit einer Schadensforderung? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Hier erfährst du, wie du am besten vorgehst.

Erste Schritte bei einer Schadensforderung

  1. Ruhe bewahren und die Forderung genau prüfen
  2. Keine voreiligen Zahlungen leisten und nichts vorschnell unterschreiben
  3. Eigene Fotos und Dokumente von Übernahme und Rückgabe sichten
  4. Prüfen: War der Schaden vielleicht schon im Übergabeprotokoll vermerkt?
  5. Passen Erfassungsdatum und Kilometerstand zum eigenen Mietzeitraum?

Wann eine Forderung anfechtbar ist

In vielen Fällen lohnt es sich, eine Schadensforderung genau zu hinterfragen:

  • Vorschaden: Der Schaden war bereits im Übergabeprotokoll dokumentiert oder auf deinen Übernahmefotos sichtbar
  • Fahrzeug wurde nach Rückgabe bewegt: Wenn Fotos oder GPS-Daten zeigen, dass das Auto nach der Schlüsselrückgabe noch bewegt wurde, wird eine erfolgreiche Forderung praktisch unmöglich
  • Unabwendbares Ereignis: Steinschläge gelten laut Rechtsprechung als unabwendbare Ereignisse, für die der Mieter nicht zahlen muss
  • Verjährung: Mehr als 6 Monate seit der Rückgabe vergangen? Dann ist die Forderung verjährt (siehe nächster Abschnitt)

So wehrst du dich gegen unberechtigte Forderungen

  • Fülle keine Formulare des Vermieters aus. Setze stattdessen ein eigenes Schreiben auf
  • Widersprich fristgerecht, sachlich und ausführlich
  • Lege alle Entlastungsbeweise bei: Fotos, Videos, Übernahmeprotokoll
  • Lass dich von „Kulanz“-Angeboten nicht unter Druck setzen, denn diese dienen oft dazu, ein Schuldeingeständnis zu provozieren
  • Bei höheren Beträgen: einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten

Bei unberechtigter Kreditkartenabbuchung

  1. Sende ein Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter
  2. Fordere innerhalb von 14 Tagen: Begründung der Abbuchung, Schadensgutachten und Kopie des Mietvertrags
  3. Bei fehlender oder unzureichender Antwort: Chargeback (Rückbuchung) über dein Kreditkarteninstitut beantragen

Deine Rechte als Mieter: Das solltest du wissen

Als Mietwagen-Kunde hast du mehr Rechte, als die meisten Vermieter vermitteln. Hier die wichtigsten:

Verjährung nach 6 Monaten

Schadensersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs (§ 548 BGB). Einfache Mahnungen oder Rechnungen unterbrechen die Verjährung nicht. Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage können die Frist hemmen.

Beweislast liegt beim Vermieter

Der Vermieter muss nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Kann er das nicht belegen, ist seine Forderung hinfällig.

Keine Unterschriftspflicht

Bei der Rückgabe bist du nicht verpflichtet, ein Schadensprotokoll zu unterschreiben. Wenn du Zweifel hast, unterschreibe nicht.

Steinschläge: Mieter haftet oft nicht

Mehrere Amtsgerichte haben entschieden, dass Steinschläge unabwendbare Ereignisse sind, für die der Mieter nicht aufkommen muss. Zahle einen Steinschlag also nie vorschnell.

Typische Kosten bei Mietwagen-Schäden

Was kommt im Schadensfall finanziell auf dich zu? Diese Tabelle gibt dir einen realistischen Überblick:

SchadensartTypische KostenWer zahlt?
Kleiner Kratzer / Delle200–800 €Vollkasko (SB beachten)
Steinschlag Windschutzscheibe200–1.200 €Oft: Mieter haftet nicht
Reifenschaden150–400 €Mieter (oft nicht versichert)
Felgenschaden200–600 €Mieter (oft nicht versichert)
Falschbetankung (nur Abpumpen)200–500 €Mieter
Falschbetankung (Motorschaden)5.000–15.000 €Mieter
Innenraumschaden100–500 €Mieter (nicht in CDW)
Schlüsselverlust200–500 €Mieter
Schadenbearbeitungsgebühr25–75 €Mieter (zusätzlich)

Die Kaution, die bei der Anmietung auf der Kreditkarte geblockt wird, dient dem Vermieter als Sicherheit für genau solche Fälle. Deswegen ist es wichtig, die Kautionshöhe vor der Anmietung zu kennen.

10 Insider-Tipps: So schützt du dich vor unberechtigten Forderungen

  1. Fotos und Videos bei Übernahme und Rückgabe machen, am besten mit aktiviertem Zeitstempel. Das ist der wichtigste Schutz überhaupt und kostet dich nur zwei Minuten.
  2. Nichts unterschreiben bei Schadensfeststellung. Du bist nicht verpflichtet, ein Schadensprotokoll zu unterschreiben, das du für falsch hältst.
  3. Steinschläge niemals vorschnell bezahlen. Die Rechtsprechung stützt hier den Mieter.
  4. Die 6-Monats-Verjährungsfrist kennen. Kommt die Schadensforderung mehr als sechs Monate nach Rückgabe, ist sie verjährt.
  5. Prüfen, ob das Fahrzeug nach Rückgabe bewegt wurde. Wenn der Vermieter es erst Tage später anderswo „begutachtet“ hat, spricht das gegen deine Haftung.
  6. Externe Selbstbeteiligungsversicherung abschließen statt die teure Variante beim Vermieter. Damit sparst du oft über 50 %.
  7. Immer eine Vollkasko buchen. Ohne Vollkasko haftest du mit dem gesamten Fahrzeugwert.
  8. Tankbelege aufheben. Sie helfen nicht nur bei Streit um Tankkosten, sondern dokumentieren auch den Mietzeitraum.
  9. Schriftliche Bestätigung der schadensfreien Rückgabe anfordern. Das schützt dich vor späteren Forderungen.
  10. ADAC-Mitgliedschaft nutzen. Mitglieder erhalten kostenlose Rechtsberatung bei Mietwagen-Streitfällen.
Mietwagen-Schlüsselübergabe am Schalter der Autovermietung - Mitarbeiter übergibt Fahrzeugschlüssel an Kunden

Die häufigsten Schadensarten am Mietwagen

Nicht jeder Schaden ist gleich. Welche Art von Schaden vorliegt, bestimmt maßgeblich, wer zahlt und wie hoch die Kosten ausfallen. Hier die wichtigsten Schadensarten im Überblick:

Außenschäden

Kratzer, Dellen, Lackschäden und Beschädigungen an Stoßstangen, Seitenspiegeln oder Felgen gehören zu den häufigsten Mietwagen-Schäden. Sie entstehen oft beim Einparken, durch Türkontakt auf Parkplätzen oder durch herabfallende Äste.

Glasschäden

Steinschläge in der Windschutzscheibe sind ein Klassiker. Sie können auch an Seiten- und Heckscheiben auftreten und werden je nach Versicherungsschutz unterschiedlich behandelt.

Reifen- und Felgenschäden

Bordsteinkontakt, Schlaglöcher oder spitze Gegenstände auf der Fahrbahn. Reifenschäden kommen häufiger vor, als man denkt. Wichtig: Reifenschäden sind bei vielen Vermietern nicht standardmäßig in der Vollkasko enthalten.

Unterbodenschäden

Wer mit dem Mietwagen auf unbefestigten Straßen fährt oder über eine hohe Bordsteinkante holpert, riskiert Unterbodenschäden. Auch diese sind bei den meisten Anbietern von der Haftungsreduzierung ausgenommen.

Innenraumschäden

Brandlöcher in der Polsterung, Risse in der Türverkleidung oder ein abgebrochener Innenspiegel. Innenraumschäden werden von Vermietern oft separat abgerechnet und sind typischerweise nicht durch die Haftungsbegrenzung abgedeckt. Dieser Punkt wird von den meisten Mietern übersehen.

Dachschäden

Zu niedrige Durchfahrten oder Parkhäuser können Schäden am Dach verursachen. Auch das Dach ist bei vielen Versicherungen explizit ausgenommen.

Motorschäden durch Falschbetankung

Benzin statt Diesel (oder umgekehrt) zu tanken, kann zu schwerwiegenden und teuren Motorschäden führen. Den Sonderfall Falschbetankung haben wir weiter oben ausführlich beschrieben.

Anbieter-Unterschiede bei der Schadensabwicklung

Nicht alle Mietwagenanbieter gehen gleich mit Schäden um. Hier ein Überblick, was du bei den großen Anbietern beachten solltest:

  • Sixt: Vollkasko ist nicht automatisch enthalten und muss separat gebucht werden. Die Schadensabwicklung läuft über die Schadensabteilung in Rostock. Die Selbstbeteiligung liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 850 und 2.600 Euro. Infos zur Kontaktaufnahme mit Sixt findest du in unserem separaten Ratgeber.
  • Europcar: Bietet verschiedene Schutzpakete an. Die Selbstbeteiligung variiert je nach Paket und Fahrzeugklasse. Die Kaution beträgt pauschal 300 Euro.
  • Hertz: Hat ein standardisiertes Schadensmanagement. Auch hier variiert die Selbstbeteiligung nach Fahrzeugklasse.
  • Avis: Ähnliche Struktur wie bei Hertz mit verschiedenen Schutzoptionen.
  • TUI cars: Bietet standardmäßig einen umfangreicheren Versicherungsschutz als viele Direktvermieter. Ein großer Vorteil von TUI cars.

Häufige Fragen zum Thema Schaden am Mietwagen

Muss ich bei einem Schaden am Mietwagen immer die Polizei rufen?

Gesetzlich ist das bei kleinen Schäden nicht vorgeschrieben. Allerdings verlangen viele Vermieter in ihren Mietbedingungen eine Polizeimeldung, auch bei Bagatellschäden. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du bei jedem Schaden die Polizei hinzuziehen. Das gilt besonders für Schäden, bei denen kein Unfallgegner bekannt ist (Parkrempler, Vandalismus).

Deckt die Vollkasko jeden Schaden am Mietwagen ab?

Nein. Die Vollkaskoversicherung (CDW) deckt in der Regel nur Außenschäden am Fahrzeug ab, und das mit Selbstbeteiligung. Glasschäden, Reifenschäden, Unterbodenschäden, Dachschäden, Innenraumschäden und Falschbetankung sind bei den meisten Anbietern ausdrücklich ausgenommen. Für diese Risiken gibt es separate Zusatzversicherungen.

Wie lange kann der Vermieter nach der Rückgabe noch Schäden geltend machen?

Schadensersatzansprüche des Vermieters verjähren gemäß § 548 BGB sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs. Wichtig: Einfache Mahnungen oder Rechnungen unterbrechen diese Frist nicht. Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid, eine Klage oder ein Schuldanerkenntnis deinerseits können die Verjährung hemmen.

Muss ich für einen Steinschlag am Mietwagen zahlen?

In den meisten Fällen nicht. Mehrere Amtsgerichte (u. a. AG Aschaffenburg, AG Wolfratshausen, AG Coburg, AG München) haben entschieden, dass Steinschläge unabwendbare Ereignisse sind, für die der Mieter nicht haftet. Wenn der Vermieter einen Steinschlag in Rechnung stellt, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen und auf die Rechtsprechung zu verweisen.

Zahlt die Versicherung bei Falschbetankung des Mietwagens?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az.: IV ZR 322/02), dass eine Falschbetankung ein Betriebsschaden und kein Unfallschaden ist. Damit fällt sie weder unter die Vollkasko noch unter die Haftungsreduzierung. Die Kosten (von 200 Euro fürs Abpumpen bis über 10.000 Euro bei Motorschäden) trägt der Mieter vollständig selbst.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter unberechtigte Kosten von meiner Kreditkarte abbucht?

Sende zunächst ein Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter und fordere innerhalb von 14 Tagen eine Begründung, ein Schadensgutachten und eine Kopie des Mietvertrags. Bleibt eine zufriedenstellende Antwort aus, kannst du über dein Kreditkarteninstitut eine Rückbuchung (Chargeback) beantragen. Dokumentiere den gesamten Schriftverkehr sorgfältig.

Muss ich bei der Rückgabe das Schadensprotokoll unterschreiben?

Nein. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, bei der Rückgabe ein Schadensprotokoll zu unterschreiben. Wenn du mit dem dokumentierten Zustand nicht einverstanden bist oder Zweifel hast, solltest du die Unterschrift verweigern. Eine Unterschrift kann unter Umständen als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

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